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Modernisiertes Fachwerkhaus mit roter Ziegelfassade
Saniertes Fachwerkhaus an einer Straße

Sanierung & Modernisierung

Sanierung mit Erfahrung und Weitblick

Umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Zuhause

Eine Sanierung bietet die Möglichkeit, bestehende Räume neu zu denken, den Wohnkomfort zu verbessern und den Charakter einer Immobilie langfristig zu erhalten. Tischlerei Wolff begleitet Sie von der ersten Idee bis zur fachgerechten Umsetzung – gemeinsam mit zuverlässigen Partnerbetrieben aus unterschiedlichen Gewerken.

Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die optimal zu Ihrem Gebäude, Ihren Anforderungen und Ihren Vorstellungen passen. Ob Fenster und Türen, Fußböden, Treppen, maßgefertigte Möbel oder der komplette Innenausbau – wir beraten Sie umfassend zu Materialien, Gestaltungsmöglichkeiten und einer sinnvollen Umsetzung.

Gut informiert bei der Sanierung von Bestandsgebäuden

Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es zahlreiche Anforderungen und Rahmenbedingungen zu beachten. Um Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen, stellt das Land Niedersachsen wichtige Informationen zur Sanierung von Bestandsgebäuden bereit.

  • Bei vielen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten – insbesondere in Gebäuden, die vor dem Asbestverbot vom 31. Oktober 1993 errichtet wurden – kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gefahrstoffe wie z.B. Asbest in Bauteilen enthalten sind. Dies gilt nicht nur für die klassischen Asbestprodukte wie z.B. Eternitplatten, sondern auch für Baustoffe wie Putze, Spachtelmassen in Fensterlaibungen, Tapeten- und Fliesenkleber. Genau deshalb müssen Handwerksbetriebe sich ein Bild über die Situation im Gebäude machen. Denn sie müssen entscheiden, ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden sowie der Bewohnerinnen und Bewohner unter zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden müssen.

  • Die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet zunächst Sie als Auftraggeber („Veranlasser“), dem Handwerksbetrieb alle Ihnen vorliegenden oder zugänglichen Informationen zu Baujahr, Bauunterlagen und möglichen Schadstoffen zur Verfügung zu stellen (z.B. Bauakten, frühere Schadstoffgutachten, Sanierungsnachweise).

  • Liegen keine ausreichenden Unterlagen vor oder lässt sich der Asbestverdacht nicht anderweitig ausschließen, muss der Handwerksbetrieb dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und die Situation auf andere Weise klären – etwa durch eine Probenahme oder durch die Anwendung der Schutzmaßnahmen gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Dabei kommen in der Regel anerkannte emissionsarme Verfahren (sogenannte BT-Verfahren) zum Einsatz.

  • Nein, es handelt sich um die Umsetzung europäischer Vorgaben, die wir als Land Niedersachsen ausdrücklich mittragen und bei der Erarbeitung der aktualisierten Gefahrstoffverordnung auch mitgestaltet haben. Die Maßnahmen sind zum Schutz der Beschäftigten notwendig, denn auch heute gibt es noch viele Berufskrankheiten, die durch Asbest verursacht werden.

  • Der Betrieb darf mit risikobehafteten Arbeiten nicht beginnen, solange unklar ist, ob und in welchem Umfang Gefahrstoffe vorhanden sind. Würde er ohne ausreichende Informationen und Schutzmaßnahmen arbeiten, würde er gegen die GefStoffV verstoßen und Gesundheitsschäden der Mitarbeitenden und der Bewohnerinnen und Bewohner riskieren. Daher ist es rechtlich geboten, zunächst Unterlagen anzufordern, bei Bedarf Proben zu nehmen oder nehmen zu lassen und die Tätigkeiten unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 z.B. unter Anwendung von BT-Verfahren durchzuführen.

  • Ja, durch dieses abgestimmte Vorgehen werden unnötige Gesundheitsgefahren auch für Sie als Bewohner des Sanierungsobjektes und Folgekosten vermieden, und die Sanierung kann rechtskonform dokumentiert werden. Dies wiederum kann Ihnen bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes helfen. Mitwirkung bei der Bereitstellung von Unterlagen und bei der Klärung der Schadstoffsituation liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse.

Sanierte Eingangstreppe vor einem modernisierten Fachwerkhaus

Kompetenz aus verschiedenen Gewerken

Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachbetrieben aus verschiedenen Gewerken können auch umfangreichere Sanierungsprojekte zuverlässig realisiert werden. Für Sie bedeutet das: persönliche Beratung, abgestimmte Abläufe und kompetente Ansprechpartner – für eine Sanierung, bei der alles zusammenpasst.

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